Gründe für Insolvenz

Häufig stellt die Insolvenz eine letzte Möglichkeit für Unternehmen oder Privatpersonen dar, um einen Ausweg aus hohen Schulden zu finden. Hierbei ist zwischen Privatpersonen sowie Unternehmen zu unterscheiden. Auf der einen Seite rutschen Privatpersonen häufig aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Trennung oder unwirtschaftlichen Verhalten in die Schuldenfalle. Auf der anderen Seite ist für Unternehmen die Überschuldung oder auch die Zahlungsunfähigkeit ein häufiger Insolvenzgrund.

Die Insolvenzgründe sind hierbei in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Aus der Insolvenzordnung lässt sich zudem entnehmen, dass drei Insolvenzgründe Anlass zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens geben. Hierbei handelt es sich um die folgenden drei:

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Drohende Zahlungsunfähigkeit 
  • Überschuldung

Darüber hinaus ist die Zahlungsunfähigkeit in § 17 InsO näher beschrieben. Demgemäß liegt dieser Insolvenzgrund vor, wenn der Schuldner nicht dazu in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Das bedeutet, dass eine Zahlungsunfähigkeit insbesondere dann angenommen wird, wenn der Betroffene seine Zahlungen eingestellt hat.

Auch der zweite der drei Insolvenzgründe ist in der Insolvenzordnung geregelt. So ist die drohende Zahlungsunfähigkeit in § 18 InsO genannt. Hier heißt es, dass es zu einer drohenden Zahlungsunfähigkeit kommt, wenn ein Schuldner voraussichtlich nicht dazu in der Lage sein wird, seinen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachzukommen. Im Hinblick auf ein etwaiges Insolvenzverfahren ist jedoch zu beachten, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit nur dann ein Grund hierfür darstellt, wenn der Schuldner selbst dessen Eröffnung beantragt hat.

Zuletzt stellt die Überschuldung gem. § 19 InsO den dritten Insolvenzgrund dar. Hiernach ist ein Unternehmen dann überschuldet, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.

Der Eintritt einer Insolvenz kann hingegen viele Gründe haben. So können Insolvenzgründe für Unternehmen beispielsweise aus den folgenden Kategorien stammen:

  • Führungs- und Kontrollinstrumente (z. B. Mängel im Management, Controlling oder Rechnungswesen)
  • Kostensteigernde Faktoren (z. B. unpassende Vorratshaltung, Steigerung von Personalkosten, Fehlinvestitionen)
  • Liquiditätsminderung (z. B. schlechte Zahlungsmoral der Kunden, Fehler im Forderungsmanagement, zu hohe Entnahmen von Geldmitteln)
  • Umsatzminderung (z. B. durch mangelnde Wettbewerbsfähigkeit)

Im Unterschied zu Unternehmen existieren für Privatpersonen keine festen gesetzlichen Insolvenzgründe in der InsO. Das hat zur Folge, dass eine Privatperson bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung nicht dazu verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen. Allerdings kann eine private Insolvenz in einigen Fällen durchaus sinnvoll sein, wenn der Schuldner zum Beispiel voraussichtlich nicht dazu in der Lage sein wird, seine Schulden in der näheren Zukunft aus eigener Kraft zu begleichen.

Hierbei gibt es viele unterschiedliche Insolvenzgründe, die Privatpersonen betreffen können. Der häufigste Grund stellt regelmäßig die unverhoffte Arbeitslosigkeit dar. Denn wenn das Einkommen wegfällt, lassen sich Miete, Kreditraten, Lebenshaltung und andere laufende Kosten oft nicht mehr ohne weiteres decken. Viele Betroffene rutschen dann in die Schuldenfalle. Daneben können aber auch Krankheit, die Trennung vom Partner oder ein zu hohes Konsumverhalten Gründe für die Insolvenz von Privatpersonen sein.